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Hydraulischer Abgleich

Hydraulischer Abgleich nach Verfahren B – Für eine perfekt eingestellte Heizung

Viele Heizungen arbeiten ineffizient, weil das Heizwasser nicht gleichmäßig durch alle Heizkörper oder Fußbodenheizkreise verteilt wird. Die Folge: Manche Räume werden zu warm, andere bleiben kühl – und die Heizung verbraucht mehr Energie als nötig.

Die Lösung dafür heißt: Hydraulischer Abgleich – insbesondere nach dem präzisen und förderfähigen Verfahren B.


Was ist ein hydraulischer Abgleich?

Beim hydraulischen Abgleich wird sichergestellt, dass jeder Heizkörper genau die Menge Heizwasser erhält, die er braucht – nicht mehr und nicht weniger. Dadurch:

  • werden alle Räume gleichmäßig warm,

  • sinkt der Energieverbrauch,

  • steigt der Wohnkomfort,

  • und die Heizungsanlage arbeitet leiser und effizienter.


Was ist das Verfahren B?

Das Verfahren B ist die exakte Berechnungsmethode für den hydraulischen Abgleich – basierend auf einer raumweisen Heizlastberechnung nach DIN EN 12831. Anders als das vereinfachte Verfahren A wird hier jede Heizfläche und jeder Raum individuell erfasst und berechnet.

Das Verfahren B ist:
✅ Voraussetzung für viele Förderprogramme (z. B. BEG EM, KfW)
✅ gesetzlich vorgeschrieben bei neuen Heizungen und Modernisierungen
✅ Bestandteil der Anforderungen gemäß Gebäudeenergiegesetz (GEG)


Was wird für den hydraulischen Abgleich benötigt?

1. Heizlastberechnung:

  • Grundlage ist die exakte Raumheizlast nach DIN EN 12831

  • Ohne diese Berechnung ist Verfahren B nicht zulässig

2. Bestandsaufnahme der Heizflächen:

  • Heizkörpermaße und -typen oder Fußbodenheizkreise

  • Rohrleitungsführung, Ventiltypen, Thermostatköpfe

  • Pumpenleistung und Heizkurve der Anlage

3. Berechnung & Einstellung:

  • Berechnung der optimalen Durchflussmengen je Heizkörper

  • Einstellung der voreinstellbaren Thermostatventile

  • Optimierung der Heizkurve und Pumpenleistung


Welche Vorteile bringt Ihnen der Abgleich?

  • Bis zu 15 % Heizkostenersparnis

  • Gleichmäßige Wärmeverteilung im ganzen Haus

  • Reduzierte Strömungsgeräusche

  • Voraussetzung für staatliche Fördermittel

  • Längerer Lebenszyklus Ihrer Heizungsanlage


Hinweis für Hausbesitzer:

Wenn Sie eine neue Heizung einbauen, z. B. eine Wärmepumpe oder Brennwerttherme, ist der hydraulische Abgleich gesetzlich vorgeschrieben – und wird von Energieberatern und Förderstellen nachgewiesen und dokumentiert.


Ich führe den hydraulischen Abgleich nach Verfahren B fachgerecht für Sie durch – inklusive aller Berechnungen, Protokolle und Fördernachweise. Gerne berate ich Sie persönlich, was für Ihre Anlage sinnvoll und möglich ist.