Der Energieverbrauchsausweis bewertet die energetische Qualität eines Gebäudes auf Grundlage des tatsächlichen Energieverbrauchs der letzten drei Jahre. Er ist besonders für Wohngebäude mit mindestens fünf Wohneinheiten oder für Nichtwohngebäude eine häufig gewählte Variante – vorausgesetzt, die entsprechenden Verbrauchsdaten liegen vollständig vor.
Im Ausweis enthalten sind Informationen wie:
der jährliche Energieverbrauchskennwert,
die Energieeffizienzklasse des Gebäudes,
Hinweise zur Verbesserung der Energieeffizienz.
Der Energieverbrauchsausweis bietet potenziellen Käufern oder Mietern eine transparente Orientierung zum zu erwartenden Energiebedarf – und ist bei Verkauf oder Neuvermietung gesetzlich vorgeschrieben.
Für Gebäude mit weniger als fünf Wohneinheiten, die vor 1977 gebaut wurden und nicht energetisch modernisiert sind, ist ein Energiebedarfsausweis vorgeschrieben.
Der Verbrauchsausweis berücksichtigt stark das Nutzerverhalten – daher kann er von Jahr zu Jahr schwanken.
Ich unterstütze Sie gern bei der Ausstellung eines rechtssicheren und normgerechten Energieverbrauchsausweises – schnell, zuverlässig und individuell auf Ihr Gebäude abgestimmt.
Der Energiebedarfsausweis bewertet die energetische Qualität eines Gebäudes auf Basis einer technischen Analyse – unabhängig vom Nutzerverhalten und Verbrauch der Bewohner. Er berechnet den Energiebedarf anhand von Baujahr, Dämmstandard, Heizungsanlage, Fensterqualität und weiteren baulichen Faktoren.
Er ist gesetzlich vorgeschrieben für:
Wohngebäude mit weniger als fünf Wohneinheiten, die vor 1977 errichtet und nicht energetisch modernisiert wurden,
Neubauten und
in vielen Fällen bei energetischen Sanierungen.
den berechneten Primär- und Endenergiebedarf,
eine Einordnung in Energieeffizienzklassen (A+ bis H),
Empfehlungen zur energetischen Sanierung,
Angaben zur Heizungsart und den eingesetzten Energieträgern.
Der Bedarfsausweis ist im Vergleich zum Verbrauchsausweis objektiver und aussagekräftiger, da er unabhängig vom individuellen Heizverhalten erstellt wird – und somit besonders bei Modernisierungsentscheidungen und Förderanträgen hilfreich ist.
Ich erstelle für Sie einen rechtskonformen und detaillierten Energiebedarfsausweis nach den Vorgaben des Gebäudeenergiegesetzes (GEG). Kompetent, verständlich und transparent.
Björn Bindel Gebäudeenergieberater (HwK)
Balver Weg 18b | 58675 Hemer
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