Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

ENERGIEBERATUNG BINDEL | Björn Bindel Gebäudeenergieberater

  • 1 Anbieter, Geltungsbereich

(1) Anbieter und Vertragspartner ist
Björn Bindel Gebäudeenergieberater
Balver Weg 18b, 58675 Hemer
Telefon: 0177-4210764
E-Mail: kontakt@bjoernbindel.de
(im Folgenden „Anbieter“).

(2) Diese AGB gelten für alle Verträge zwischen dem Anbieter und seinen Auftraggebern über Leistungen der Energieberatung, energetischen Fachbewertung, Berechnung, Planungsvorschläge und gutachterlichen Tätigkeit.

(3) Abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers finden keine Anwendung, es sei denn, der Anbieter stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.

  • 2 Leistungen und Vertragsschluss

(1) Der Vertragsschluss erfolgt in deutscher Sprache.

(2) Nach Anfrage des Auftraggebers erstellt der Anbieter ein individuelles Angebot. Ein Vertrag kommt durch schriftliche oder textförmige Annahme (z. B. per E-Mail) zustande.

(3) Verträge können neben der schriftlichen oder textförmigen Annahme auch mündlich, insbesondere im Rahmen von Vor-Ort-Terminen oder telefonischen Absprachen, geschlossen werden.

(4) In Fällen des mündlichen Vertragsschlusses gelten die vereinbarten Leistungen spätestens mit Beginn der Leistungserbringung durch den Anbieter als beauftragt und angenommen.

(5) Der Auftraggeber erklärt sich damit einverstanden, dass die Abrechnung in diesen Fällen auf Grundlage der mündlichen Vereinbarung sowie der jeweils gültigen AGB erfolgt.
Die wesentlichen Vertragsinhalte können vom Anbieter nachträglich in Textform bestätigt werden, ohne dass dies Voraussetzung für die Wirksamkeit des Vertrages ist.

(6) Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem individuellen Angebot, der mündlichen oder schriftlichen Vereinbarung sowie diesen AGB.

(7) Zu den Leistungen können insbesondere gehören:

  • Energieberatungen für Wohn- und Nichtwohngebäude
  • Erstellung eines individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP)
  • Heizlast- und raumweise Heizlastberechnungen (z. B. nach DIN EN 12831)
  • energetische Bewertungen, Berechnungen und Gutachten
  • Unterstützung bei Fördermittelanträgen (z. B. BAFA, KfW)
  • baubegleitende energetische Kontrollen
  • Planungsvorschläge für den Austausch von Heizkörpern
  • Planungsvorschläge für Flächenheizungen (z. B. Fußboden-, Wand- oder Deckenheizungen)
  • Planungsvorschläge für Heizsysteme (z. B. Wärmepumpen, hybride oder konventionelle Systeme)

(8) Planungsvorschläge dienen ausschließlich der energetischen, konzeptionellen Bewertung und Entscheidungsunterstützung.
Sie stellen keine Ausführungs-, Genehmigungs- oder TGA-Fachplanung dar und ersetzen keine Detailplanung durch einen qualifizierten Fachplaner oder ein ausführendes Unternehmen.

  • 3 Preise und Zahlungsbedingungen

(1) Alle Preise verstehen sich als Endpreise inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer, sofern nicht anders angegeben.

(2) Die Zahlung erfolgt per Banküberweisung.

(3) Rechnungen sind innerhalb von 7 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig, sofern nichts anderes vereinbart ist.

(4) Nach Ablauf der Zahlungsfrist kommt der Auftraggeber ohne weitere Mahnung in Verzug.
Der Anbieter ist berechtigt, Verzugszinsen gemäß den gesetzlichen Vorschriften zu berechnen.

(5) Abschlagszahlungen können entsprechend dem Leistungsfortschritt verlangt werden.

  • 4 Durchführung der Beratung

(1) Beratungen erfolgen vor Ort, telefonisch oder per Videokonferenz.

(2) Online-Beratungen setzen eine funktionierende Internetverbindung und geeignete technische Ausstattung voraus.

(3) Eine Aufzeichnung von Beratungen ist ohne ausdrückliche Zustimmung des Anbieters unzulässig.

4) Der Auftraggeber erklärt sich mit der elektronischen Kommunikation (z. B. per E-Mail, Cloud-Systeme, CRM-Systeme) einverstanden. Der Anbieter ist berechtigt, zur Vertragsdurchführung geeignete digitale Systeme einzusetzen. Eine verschlüsselte Übertragung wird nicht in jedem Fall geschuldet, sofern keine gesonderte Vereinbarung getroffen wurde.

(5) Dokumente und Unterlagen können dem Auftraggeber auch elektronisch zur Verfügung gestellt werden.
Der Auftraggeber trägt Sorge für eine geeignete Empfangsmöglichkeit.

  • 5 Verbraucher-Widerrufsrecht

(1) Verbrauchern steht bei Fernabsatzverträgen ein gesetzliches Widerrufsrecht zu.

(2) Einzelheiten ergeben sich aus der gesonderten Widerrufsbelehrung.

  • 6 Abgrenzung des Leistungsumfangs

(1) Der Anbieter schuldet keine Objektplanung, Bauleitung, Bauüberwachung oder Fachplanung der technischen Gebäudeausrüstung (Heizung, Lüftung, Sanitär, Elektro), sofern dies nicht ausdrücklich vereinbart wurde.

(2) Die Leistungen ersetzen keine Leistungen von Architekten, Fachplanern, Statikern oder ausführenden Unternehmen.

 

 

  • 7 Fördermittel und Prognosen

(1) Aussagen zu Förderfähigkeit, Förderhöhe, Wirtschaftlichkeit oder Einsparpotenzialen stellen Prognosen dar.

(2) Der Anbieter schuldet keine Bewilligung oder Auszahlung von Fördermitteln.

(3) Eine Haftung für Förderstopps, Fristversäumnisse, Ablehnungen oder Rückforderungen ist ausgeschlossen, sofern kein vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten vorliegt.

(4) Fördermittelanträge werden auf Grundlage der zum Zeitpunkt der Antragstellung geltenden Richtlinien erstellt.
Änderungen der Förderbedingungen nach Antragstellung liegen außerhalb des Einflussbereichs des Anbieters.

 

  • 8 Gutachterliche Leistungen und Berechnungen

(1) Gutachten, Berechnungen und Planungsvorschläge erfolgen nach dem zum Zeitpunkt der Leistungserbringung geltenden Stand der Technik sowie den einschlägigen DIN- und EN-Normen.

(2) Die Leistungen basieren auf den vom Auftraggeber bereitgestellten Unterlagen, Angaben und Daten.

(3) Abweichungen zwischen Berechnungsergebnissen, Planungsvorschlägen und realen Verbrauchs- oder Betriebsergebnissen stellen keinen Mangel dar.

  • 9 Planungsvorschläge – Hinweis zur Planung und Ausführung

(1) Die im Rahmen der Leistungserbringung erstellten Planungsvorschläge stellen keine Ausführungsplanung dar.

(2) Der Planungsvorschlag dient ausschließlich der Angebotsfindung und konzeptionellen Entscheidungsunterstützung.
Er ersetzt weder eine Detailplanung noch eine Heizflächenauslegung nach DIN EN 442 bzw. DIN EN 1264 durch eine qualifizierte TGA-Planung.

(3) Angegebene Stücklisten und Materialzusammenstellungen dienen ausschließlich als Orientierungsgrundlage.
Eine Gewähr für Vollständigkeit, Umsetzbarkeit oder Wirtschaftlichkeit wird nicht übernommen.

(4) Die fachgerechte Prüfung der Planungsvorschläge und Berechnungen – insbesondere hinsichtlich Richtigkeit, Eignung, Einbringbarkeit, Norm- und Herstellkonformität – obliegt ausschließlich dem ausführenden Fachunternehmen.

(5) Gemäß VOB/C ist das ausführende Fachunternehmen verpflichtet, die bereitgestellten Planungs- und Berechnungsgrundlagen vor Ausführung der Arbeiten zu prüfen und etwaige Abweichungen, Unklarheiten oder Widersprüche vor Ausführung schriftlich mitzuteilen.

  • 10 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

(1) Der Auftraggeber stellt alle für die Leistungserbringung erforderlichen Unterlagen vollständig, richtig und rechtzeitig zur Verfügung.

(2) Verzögerungen oder Mehraufwände aufgrund fehlender oder fehlerhafter Mitwirkung gehen nicht zu Lasten des Anbieters und können gesondert berechnet werden.

  • 11 Vor-Ort-Begehungen und Kontrollen

(1) Vor-Ort-Begehungen erfolgen ausschließlich stichprobenartig als Sichtprüfungen.

(2) Es finden keine Bauteilöffnungen oder umfassenden Bauüberwachungen statt.

(3) Die Kontrollen ersetzen keine Bauleitung oder Objektüberwachung.

  • 12 Abnahme

(1) Leistungen gelten als abgenommen, wenn der Auftraggeber nicht innerhalb von 14 Tagen nach Mitteilung der Fertigstellung schriftlich Mängel anzeigt.

(2) Bei Verbrauchern gilt dies nur, wenn auf diese Rechtsfolge ausdrücklich hingewiesen wurde.

  • 13 Haftung

(1) Der Anbieter haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und beschränkt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Die Haftung ist begrenzt auf die Höhe des Auftragswertes

(3) Eine Haftung für entgangene Einsparungen, prognostizierte Effekte, Förderverluste oder Abweichungen zwischen Planungsvorschlägen und tatsächlicher Ausführung ist ausgeschlossen, sofern kein vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten vorliegt.

  • 14 Urheberrecht und Nutzungsrechte

(1) Alle erstellten Unterlagen, Berechnungen, Gutachten und Berichte unterliegen dem Urheberrecht.

(2) Der Auftraggeber erhält ein einfaches Nutzungsrecht zur eigenen Verwendung.

(3) Eine Weitergabe an Dritte bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Anbieters, sofern gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.

  • 15 Kündigung

(1) Verbraucher können Verträge im Rahmen der gesetzlichen Regelungen kündigen.

(2) Bei freier Kündigung durch den Auftraggeber behält der Anbieter den Anspruch auf Vergütung der bereits erbrachten Leistungen.

  • 16 Außergerichtliche Streitbeilegung

Der Anbieter ist weder verpflichtet noch bereit, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

  • 17 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

(2) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt.